Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft oder Familienbegleitung

Wir bieten Jugendlichen ab 14 Jahren, bei denen eine psychische Erkrankung diagnostiziert wurde, eine ambulante individuelle Begleitung in welcher Eltern und das soziale Umfeld aktiv partizipieren. Der Fokus hierbei liegt auf der passgenauen Bewältigung von Entwicklungsproblemen seitens des Jugendlichen.

Die Erziehungsbeistandschaft ist ein Leistungsangebot der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung. Die Jugendlichen stehen mit den Pädagogen, Psychologen, Ex In Genesungsbegleiterinnen und Erziehungsberechtigten sowie behandelnden Ärzten und Therapeuten in einem engen Austausch und gehen den Genesungsweg gemeinsam.

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Zielgruppe

Unser Leistungsangebot richtet sich an psychisch erkrankte junge Menschen ab 14 Jahren, die einen besonderen Unterstützungsbedarf hinsichtlich schulischer und beruflicher Entwicklung aufweisen und ambulante Betreuung / Erziehungshilfe benötigen. (ICD – 10 Diagnose Kapitel F muss vorliegen)

Ambulante Erziehungsbeistandschaft

Die ambulante Begleitung ist eine aufsuchende Form der Jugendhilfe. Jugendliche, die zusätzlich zur bestehenden Wohnform Begleitung und individuelle Betreuung benötigen, können dieses Angebot begleitend nutzen. Wir holen die Person dort ab, wo sie momentan steht.

Diese Hilfe ist geeignet für Jugendliche, die

  • sich noch in der klinischen Therapie befinden und eine Nachbetreuung suchen.
  • in der Wohnung der Herkunftsfamilie wohnen.
  • Zeit und Begleitung benötigen, um ihren Alltag besser zu bewältigen.
  • in der ersten eigenen Wohnung unterstützt werden möchten.

Ausschlusskriterien finden Sie hier.

Zugangsvoraussetzungen und Ziele der ambulanten Betreuung

Zugangsvoraussetzungen:

  • Es muss ein Setting bestehen, dass Krisen auffängt (Klinik o. Familie).
  • Eine Krankheitseinsicht seitens der jugendlichen Person bzw. beginnt sich zu entwickeln.
  • Die jugendliche Person ist bereit Veränderungen anzugehen

Ziele der Hilfe können sein:

  • Entwicklung und Stärkung von Selbstbestimmung, Selbstbewusstsein und Selbstwirksamkeit
  • Stärkung von Verantwortungsbewusstsein und Gemeinschaftsfähigkeit
  • Schutz vor Stigma und Entmündigung im Umgang mit der psychischen Erkrankung
  • Erhöhung der Teilhabechancen am gesellschaftlichen Leben
  • Sicherstellung von Passgenauigkeit und Flexibilität der Jugendhilfe
  • Umsetzung der Lebensweltorientierung im Wohnumfeld der Jugendlichen

Unser Leistungsangebot

Unser Leistungsangebot „Erziehungsbeistandschaft / Ambulante Betreuung“ unterstützt junge psychisch kranke Menschen ab 14 Jahren, Jugendliche oder Volljährige (mit und ohne Behinderung) bei der Bewältigung von Lebensaufgaben, möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes und fördert, unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie, ggf. ihre Verselbständigung.

Unterstützt werden sie auf Ihrem Weg von unseren Genesungsbegleiter:innen, (heil-)pädagogischen und psychologischen Fachkräften, sowie ärztlichem und medizinischen Personal.

Inbegriffen in unserem Leistungsangebot sind folgende Einzelleistungen:

  • Einzelbetreuung und individuelle Förderung
  • Gesprächsangebot zur psy. Befindlichkeit des jungen Menschen und dem Umgang damit (Erfassung ihrer Tagesrückblicke)
  • Strukturierte Beratung in den Bereichen Psychoedukation, Emotionsregulation, gesundheitsfördernde Alltagsgestaltung und Umgang mit Krisen
  • Beratung der Angehörigen im Umgang mit dem jungen Menschen
  • Kooperation mit anderen Beratungs- und Erziehungsinstitutionen, Ämtern, Behörden und Kliniken
  • Vernetzung und Einbeziehung aller wichtigen Bezugsfelder des jungen Menschen, insbesondere der Erziehungsberechtigten
  • Begleitung, Unterstützung und Überprüfung in allen Angelegenheiten der Ziele des Hilfeplanverfahrens bis hin zur eigenständigen Lebensführung
  • Zusammenarbeit mit dem Jugendamt bzw. der Eingliederungshilfe, Qualitätsentwicklung der Prozesse: Fallannahme, Hilfeplanverfahren, Hilfebeendigung, Umgang mit Krisen, Beschwerdewesen, Evaluation

Das Leistungsangebot basiert auf der Vereinbarung individueller Termine von Montag bis Freitag zwischen 8 und 20 Uhr. Eine Rufbereitschaft außerhalb der regulären Zeiten kann bei Bedarf gewährt werden.

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Mit Qualität zum Erfolg

Unsere Qualitätstandards

• Fachberatung durch Kinder- und Jugendpsychiater der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Klinik des Städtischen Klinikums Karlsruhe

• Standardisierte Dokumentation

• Standardisierte Prozessabläufe bei psychischen Krisen, bei Beschwerdeverfahren und bei Verdachtsfällen und Vorfällen bei Grenzverletzungen

• Etablierung eines QM-Systems

Gesetzesgrundlage

Leistungsvereinbarung

nach § 77 SGB VIII i.V.

mit den Bestimmungen der §§ 78 a bis 78 f SGB VIII

Was uns auszeichnet Wir stehen für Qualität, sind dynamisch und stützen einander

Psychische Erkrankungen wirken sich auf alle Lebensbereiche aus. Wir unterstützen Jugendliche auf dem Weg in ein eigenständiges Leben. Wir helfen ihnen, die psychische Erkrankung und ihre Folgen zu bewältigen.

Gemeinsam schaffen wir Struktur und Sicherheit, aber auch jede Menge Spaß, Aktivitäten und Lebensfreude!

DIE RPK

Fragen und Antworten

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